Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Fürstentums Liechtenstein ist ein Gericht des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Vaduz. Er ist oberste Instanz in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Entscheidungen der Regierung und der verschiedenen Beschwerdekommissionen können mittels Beschwerde an den VGH angefochten werden.
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